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Werbeartikel und Compliance

Compliance Handlungsempfehlung

compliance und werbeartikel

Werbeartikel haben in vielen Unternehmen ein Compliance-Problem. Denn oft wird der Verdacht geäußert, Werbe- und Streuartikel würden als Bestechung oder unlautere Beeinflussung von Entscheidungsträgern dienen. werbemax möchte hier transparent aufklären.

Was ist Compliance?

Unter Compliance versteht man die Einhaltung von Gesetzen und ethisch-moralischen Normen durch Unternehmen, Verbänden, etc. im geschäftlichen Umfeld. Dabei stehen vor allem die Bekämpfung von Korruption, Steuerhinterziehung, Kinderarbeit und andere, illegale und unethische Handlungen im Fokus. Durch Compliance-Richtlinien und der Ernennung von Beauftragten sollen solche Handlungen im Vorfeld unterbunden werden.

Sind Werbeartikel unter Compliance Askpekten problematisch?

Laut „Kodex zur Abgrenzung von legaler Kundenpflege und Korruption“ des Arbeitskreises Corporate Compliance (www.inea-online.com) gelten Werbe- und Streuartikel bis zu einem Wert von 50 Euro als „kleine Aufmerksamkeiten“ und somit bei „gelegentlichen Einsatz“ als unproblematisch.

Werbemittel gelten als Massenware von überwiegend geringem Wert. Sie zählen somit nicht als Geschenke oder persönliche Zuwendungen, welche die Empfänger in ihrer Entscheidung beeinflussen. Werbeartikel zählen als „dreidimensionale Werbung“, der Begriff (Werbe-)Geschenk ist hier irreführend und seit geraumer Zeit auch nicht mehr in der Werbeartikelwelt zu finden.

Natürlich können und sollen Werbeartikel auch das Entscheidungsverhalten der Empfänger beeinflussen, ansonsten wäre der Einsatz dieser ja hinfällig. Die Beeinflussung soll jedoch durch Bekanntheit der Marke / des Unternehmens stattfinden, welche durch Werbeartikel gesteigert werden kann. Die Ausgabe von Werbeartikel ist demnach als Werbung und nicht als Bestechung o.ä. zu sehen und somit weder verwerflich noch gesetzeswidrig.

Werbeartikel sind also eine Form von Werbung bzw. Kommunikationsartikel, ebenso wie TV Spots, Print- und Onlineanzeigen, uvm. und sollten / dürfen somit nicht durch falsch ausgelegte Compliance-Richtlinien verboten werden.

Was ist beim Einsatz von Werbeartikeln zu beachten?

Es gibt viele Diskussionen über die Wertobergrenze von Werbeartikeln. Rechtlich gibt es diese nur für die steuerliche Betrachtung. So gilt zum einen die 50 Euro Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit und die 10 Euro Grenze für die steuerliche Einzelnachweispflicht.

Beide Grenzen haben jedoch nichts mit Compliance zu tun. Es gibt jedoch die Empfehlung des Arbeitskreises Corporate Compliance, nach der Zuwendungen einen Wert von 50 Euro nicht übersteigen und nur gelegentlich an dieselbe Person abgegeben werden soll. Maßgeblich ist hier der Industriepreis. Diese 50 Euro Grenze gilt pro Zuwendung und nicht pro Person pro Jahr.

Als Argumentation für den Einsatz von Werbeartikeln kann jederzeit auf die GWW Studie hingewiesen werden. Im Allgemeinen ist zu erwähnen, dass Werbeartikel als Zeichen der Wertschätzung für Kunden und Geschäftspartner anzusehen sind und keinesfalls als Bestechung o.ä.

Mehr Informationen finden Sie hier:

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Externe Quellen zu folgenden Themen:

Geschenke und Aufmerksamkeiten: Grenzen für Streuwerbeartikel