AGB

1. Geltungsbereich.
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers werbemax erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, dies gilt auch dann, wenn anders lautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorliegen.

2. Angebote, Preise und Schriftform
Unsere Angebote sind unverbindlich. Eingehende Aufträge werden erst durch die dem Auftraggeber zugehende schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Dies gilt ebenfalls für mündliche Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen jeder Art. Nachträgliche Änderungen (nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Die im Angebot enthaltenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk des jeweiligen Herstellers ausschließlich Verpackung, soweit es im Angebot nicht anders definiert wird. Nebenkosten für Schablonen, Klischees und Einrichtung fallen auch bei Nachbestellungen erneut an. Für Bestellungen unter € 500,00 wird ein Mindermengenzuschlag von € 30,00 berechnet (ausgenommen Musterlieferungen).

3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird unter dem Datum des Versandes der Ware ausgefertigt. Für die Berechnung der Zahlungsfristen ist das  Rechnungsdatum maßgeblich. Dieses gilt sowohl für die Hauptrechnung als auch für Teil- und Nachlieferungen. Für Kunden, die nicht Neukunden/ Erstbesteller sind, hat die Zahlung innerhalb von 5 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf von 14 Tagen gerät der Schuldner auch ohne Mahnung sofort in Verzug! Neukunden bzw. Erstbesteller werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse beliefert. Bei Sonderproduktionen ist generell eine Anzahlung/Vorauskasse erforderlich. Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungs-empfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, daß sich der Käufer in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Soweit die vorstehenden Zahlungs-bedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und Nebenkosten zu tragen.

4. Expressaufträge
Die bei Fixterminen und Expressaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Auftragsabwicklung sind komplett vom Auftraggeber zu übernehmen, auch wenn dies nicht gesondert erwähnt wird. Dies gilt insbesondere für die erhöhten Versandkosten, z.B. Expresszustellung.

5. Bemusterung
Katalogabbildungen sind nicht verbindlich. Ware, die bei uns ohne vorherige Bemusterung bestellt wird, ist nachträglich von Reklamationen, die Standardqualität des Artikels (maßgeblich ist die mittlere Art und Güte des abgebildeten Artikels)  betreffend, ausgeschlossen. Muster können nur gegen Berechnung ohne Rückgaberecht geliefert werden.

6. Lohnaufträge
Fremdartikel, vom Auftraggeber zur Veredelung angelieferte Artikel, müssen frei Haus angeliefert werden. Wir bestätigen den Empfang, aber nicht die Stückzahl des Inhaltes. Trotz größter Sorgfalt ist bei der Werbeanbringung ein geringer Ausschuß unvermeidbar. In diesem Falle haften wir ausschließlich bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Handlung in Höhe der von uns zu erbringenden Leistung.

7. Druckvorlagen
Anfallende Satz- und Reprokosten sowie jegliche nötige Datenbearbeitung werden auf jeden Fall nach Aufwand berechnet. Filmerstellungskosten werden zu Selbstkosten weiterbelastet. Für vom Auftraggeber gestellte Daten oder Druckvorlagen übernehmen wir keinerlei Haftung.

8. Korrekturabzüge/Andruckmuster
Der Auftraggeber erhält Korrekturabzüge automatisch nur bei von uns erstellten Vorlagen. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Auftragnehmer druckreif erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Bei telefonisch durchgegebenen Texten für den Werbeaufdruck sowie bei gestellten Filmen können wir keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Das Risiko trägt der Auftraggeber. Wir empfehlen zur genauen Abstimmung immer ein Andruckmuster. Wird dies durch den Kunden nicht erwünscht oder nicht bestellt, werden Reklamationen, die die Werbeanbringung betreffen, abgelehnt, sofern dies durch ein Andruckmuster vermeidbar gewesen wäre.

9. Storno
Bei Stornierung bereits laufender Aufträge werden sämtliche bereits angefallenen Kosten (Satz/Repro/ Filme/Werkzeuge/ Materialbeschaffung) sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10% auf den Warenwert, mindestens jedoch € 100,- in Rechnung gestellt.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche des Auftragnehmers Eigentum des Auftragnehmers. Werkzeuge, auch bei für Auftraggeber geschützten Artikeln, bleiben grundsätzlich unser alleiniges Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn für Werkzeuge Kostenzuschüsse, Werkzeugkostenanteile oder wie auch immer genannt, vom Auftraggeber bezahlt wurden oder diese Kostenanteile mit in den Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht von Seiten des Auftraggebers kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Werkzeuge bzw. Vorrichtungen oder Teilen derselben. Die Ware darf vor Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Aus begründetem Anlass ist der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Auftragnehmer bekanntzugeben sowie Namen und Anschrift der Abnehmer offenzulegen. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Auftragnehmers aus Warenlieferung ein Pfandrecht bestellt.

11. Auslandslieferung
Alle Lieferungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Für Auslandslieferungen trägt der Auftraggeber die Haftung für die jeweils landesspezifisch gültigen Gesetze und Verordnungen. Ebenso erfolgen Auslandslieferungen immer unverzollt und unversteuert auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers bzw. Empfängers.

12. Lieferungsmöglichkeit und Lieferverzögerungen
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, wird von den Vertragspartnern ein neuer Liefertermin vereinbart. Sind keine fixen Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verläßt oder nach Fertigstellung eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an die Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Freigabemuster müssen bei Fixterminen in der von uns vorgegebenen Zeit ohne Änderungen freigegeben werden, ansonsten verliert der Fixtermin seine Gültigkeit; der Besteller ist dadurch aber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Verlangt der Auftraggeber nach Auftrags-bestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei „Frei Haus Sendungen“, die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist. Wird die Absendung durch ein Verhalten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Bestellung vereinbart, der Wahl des Herstellers überlassen. Transportversicherungen werden von dem Hersteller nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.

13. Lieferverzug, Lieferunmöglichkeit
Für den Fall des Leistungsverzuges des Herstellers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Auftraggeber Ersatz entgangenen Gewinns nur verlangen, wenn der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

14. Minder-/Mehrlieferung
Wir sind bemüht, genaue Stückzahlen zu liefern. Bei Artikeln mit Werbeanbringung gilt mit der Bestellung eine Minder- oder Mehrlieferung bis zu 15 % als technisch unvermeidbar anerkannt.

15. Abnahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. Avisierung des Versandes nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Auftragnehmer ebenfalls berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

16. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgänge entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Beanstandungen haben innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach Erhalt der Sendung zu erfolgen. Spätere Reklamationen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber  Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflicht sowie für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für  Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierungen, Imprägnierungen usw. haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar wären. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers. Entsprechende Farbabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für Abweichungen zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden. Geschieht dies doch, ist die Beanstandung gegenstandslos. Unfrei an uns gesendete Pakete ohne vorherige Absprache werden grundsätzlich nicht angenommen.

17. Urheberrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungsweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, dem Auftragnehmer. Produktionsmittel, wie z.B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen etc. bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer übersandte Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. bleiben im Hause des Auftragnehmers, falls nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkte Rücklieferung erwünscht wird. Wir behalten uns das Recht vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbe- bzw. Referenzzwecken weiterzuverwenden.

18. Kennzeichnung gemäß Produktsicherheitsgesetz
Zur Einhaltung des Produktsicherheitsgesetztes (ProdSG §6) werden Produkte, sofern der Kunde keine anderen Angaben hierzu macht, standardmäßig mit den Kontakt- und Adressdaten der werbemax GmbH gekennzeichnet. Eine Abweichung kann ggf. nur gegen Berechnung der Selbstkosten durchgeführt werden.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist das Amtsgericht Rosenheim.

20. Datenschutz
Wir versichern, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Bestellers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten. Es werden stets nur die Daten erhoben und gespeichert, die zur Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.

21. Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Verbindlichkeit des ganzen Vertrages.

 

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