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Produktsicherheitsgesetz Werbemittel

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Kennzeichnungspflicht für Werbeartikel

Aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes müssen wir alle Verbraucherprodukte und Werbeartikel mit einer Identifikations- und Herstellerkennzeichnung versehen.
 
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt seit dem 01.12.2012 und regelt unter anderem die Produktkennzeichnung unserer Werbeartikel.
 
Jedes Verbraucherprodukt muss nach dem ProdSG nun eine Identifikations- und eine Herstellerkennzeichnung aufweisen. Das bedeutet, dass der Name und eine zustellungsfähige Anschrift des Herstellers bzw. des EWR-Importeurs sowie eine eindeutige Identifikationskennzeichnung, also beispielsweise eine Serien- oder Artikelnummer, am Produkt angebracht werden müssen.
 
Zuvor war es ohne weiteres möglich, die geforderten Angaben (Postfähige Adresse mit Firmenname, Straße, PLZ und Ort) lediglich auf der Produktverpackung statt auf dem Produkt selbst anzubringen. Das ist jetzt nur noch dann erlaubt, wenn die Anbringung der Angaben auf dem Produkt selbst nicht möglich ist (z.B. Büroklammern).

Grund für das ProdSG: Der Gesetzgeber möchte anonyme Produkte soweit wie möglich vom Markt verbannen, um bei Schadensersatzanforderungen oder anderen Verwendungszusammenhängen direkt mit dem Hersteller in Kontakt treten zu können.

Unsere Werbeartikel werden in Abstimmung mit Ihnen gekennzeichnet

Die Kennzeichnung der Produkte jedes neuen Auftrages werden wir mit Ihnen abstimmen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, Ihre Firmendaten anzubringen, z.B. durch Sonderanfertigungen oder Einzelverpackungen unsere Firmendaten als Händler oder die  Daten der Hersteller als Inverkehrbringer anzugeben.
 
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten der Produktkennzeichnung.