EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR 2023/988
Werbeartikel Produktsicherheitsverordnung Kennzeichnung
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR 2023/988) ersetzt ab 13. Dezember 2024 die bisherige Richtlinie (2001/95/EG) und bringt europaweit einheitliche Regelungen. Neu sind erweiterte Kennzeichnungspflichten: Neben Name und Adresse des Verantwortlichen muss auch eine E-Mail angegeben werden. Unternehmen, die Produkte mit ihrem Namen kennzeichnen, gelten nun als Hersteller und übernehmen die Produkthaftung. Digitale Produkte und Online-Marktplätze unterliegen strengeren Vorschriften, ebenso wie die Marktüberwachung und Sanktionen. Die GPSR stärkt den Verbraucherschutz und setzt erstmals auch Nachhaltigkeitsaspekte in den Fokus.
Wichtige Änderungen für Ihr Unternehmen bei der Umsetzung von Werbeartikeln auf einen Blick:
Lagerware mit Veredelung: Bei Standardartikeln, die nachträglich mit Ihrem Logo/Motiv veredelt werden, bleibt der Hersteller auf der Verpackung als Verantwortlicher genannt.
Sonderanfertigungen bzw. Produktion "on demand": Hier können Sie entscheiden, ob Ihre Firmendaten (inkl. E-Mail) oder die des Herstellers oder von werbemax angegeben werden.
Achtung: Wenn ausschließlich Ihr Name auf dem Produkt erscheint, gelten Sie laut Verordnung als Hersteller und tragen die damit verbundenen Pflichten*.
*Die detaillierten Pflichten finden Sie in der EU-Verordnung GPSR 2023/988, nachzulesen auf der offiziellen Website der Europäischen Union.
Für alle Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Mehr Informationen und weitere Details zur Verordnung finden Sie auf der offiziellen EU-Website: Neue Produktsicherheitsverordnung 2024.